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   VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327   

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VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327 (https://dejure.org/1997,4053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.1997 - 22 B 96.3327 (https://dejure.org/1997,4053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 22 B 96.3327 (https://dejure.org/1997,4053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten Voraussetzungen" des § 3 Abs. 1 BImSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachbarklage gegen eine Gestattung nach Erledigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 401
  • NVwZ 1998, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).

    Die zeitliche Begrenzung auf 2.00 Uhr sichert den Klägern ein Mindestmaß an Nachtruhe (vgl. zu einem ähnlichen Fall HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/164).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 7 L 4452/93

    Lärmschutz bei gaststättenrechtlicher Gestattung; Gestattung,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).

  • VGH Bayern, 19.03.1997 - 22 B 96.951

    gemeindliche Mehrzweckhalle - Lärmbelästigung, Nachbarklage, § 1004 BGB analog,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Was den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG anbetrifft, so bedeuten die "erleichterten Voraussetzungen" insbesondere, daß bei der Festlegung der Erheblichkeits- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (vgl. Nr. 4.2 der Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitlärm verursachten Geräusche - LAI-Hinweise -, abgedruckt in NVwZ 1988, 135 und BVerwGE 68, 62/67 ff. sowie BVerwGE 88, 143/145).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Die Rechtmäßigkeit einer Gaststättenerlaubnis oder -gestattung hängt nicht davon ab, ob eine für den beabsichtigten Gaststättenbetrieb erforderliche Baugenehmigung erteilt worden ist oder nicht (BVerwG vom 17.10.1989, NVwZ 1990, 559/560).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
    Was den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG anbetrifft, so bedeuten die "erleichterten Voraussetzungen" insbesondere, daß bei der Festlegung der Erheblichkeits- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (vgl. Nr. 4.2 der Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitlärm verursachten Geräusche - LAI-Hinweise -, abgedruckt in NVwZ 1988, 135 und BVerwGE 68, 62/67 ff. sowie BVerwGE 88, 143/145).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. Bay. VGH, NJW 1998, 401; Hess. VGH, GewArch 1997, 162; OVG Bremen, GewArch 1996, 390; Nds. OVG, GewArch 1996, 117, 119) anerkannt, dass eine Überschreitung der für seltene Ereignisse geltenden Orientierungswerte bei sogen. "sehr seltenen" Ereignissen in Betracht kommen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Derartige Merkmale weisen etwa Jubiläumsfeste dörflicher Vereine (vgl. VGH München, Urteil vom 13. Mai 1997, NJW 1998, 401) oder traditionelle Jahrmärkte und Volksfeste auf (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1995, GewArch 1996, 390).
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013

    Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes

    Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG RhPf, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).
  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928

    Gaststättenrecht:

    "Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtungsveranstaltung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z.B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Derartige Merkmale weisen etwa Jubiläumsfeste dörflicher Vereine (vgl. VGH München, Urteil vom 13. Mai 1997, NJW 1998, 401) oder traditionelle Jahrmärkte und Volksfeste auf (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1995, GewArch 1996, 390).
  • VGH Bayern, 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679

    Auslegung behördlicher Schreiben; Anspruch auf immissionsschutzbehördliches

    Volks- und Gemeindefeste können nach diesen Maßstäben als herkömmliche und allgemein akzeptierte Formen städtischen und dörflichen Zusammenlebens angesehen werden (BGH vom 26.9.2003, UPR 2004, 31/32; BayVGH vom 19.3.1997, GewArch 1997, 389/390 und vom 13.5.1997, BayVBl 1997, 594).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 1 A 10554/19

    Keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch Veranstaltungen in Mehrzweckhalle

    37 Solche vorhersehbaren Betriebszustände sind zum Beispiel herausgehobene Veranstaltungen der Kommune oder örtlicher Vereine aus besonderem Anlass, die zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, sodass sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa rein gewerbliche Aktivitäten oder durch rein private Feiern hervorgerufene Lärmimmissionen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Mai 1997 - 22 B 96.3327 -, juris).
  • VG Ansbach, 13.06.2016 - AN 4 S 16.00950

    Nachbarrechtsschutz gegen Gestattunng zur Außenbewirtschaftung bis 24.00 Uhr

    Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z. B. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z. B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U. v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).

  • VG Ansbach, 15.09.2015 - AN 4 S 15.01487

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr)

    Zur Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2004, a.a.O. (RdNr. 12) aus: "Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z.B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01495

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr)

    Zur Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2004, a.a.O. (RdNr. 12) aus: "Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z.B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00934

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01501

    Einstweiliger Rechtsschutz, Immissionsschutz, Gaststättenbetrieb, Baugenehmigung,

  • VG Regensburg, 09.02.2017 - RN 5 K 15.1176

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen gaststättenrechtliche Gestattung - Lärmschutz

  • VG Würzburg, 21.02.2018 - W 6 K 17.394

    Gaststättenrechtliche Gestattung für Maibaumfest

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 14.494

    Berechtigtes Interesse wegen Wiederholungsgefahr

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157

    Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"

  • VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828

    Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der

  • VG Würzburg, 15.07.2014 - W 6 S 14.637

    Sofortverfahren

  • VG Ansbach, 19.05.2017 - AN 4 E 17.00916

    Gestattung der Einweihungsfeier eines Sportheims in einem kleineren Ortsteil

  • VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15

    Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte

  • VG Würzburg, 31.07.2003 - W 2 E 03.809
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